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Beraten

Zu unseren Beratungs­leistungen gehören die Erstellung von Bilanzen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen nach §4 Absatz 3 des Einkommen­steuer­gesetzes sowie betrieb­liche und private Steuer­erklärungen. Wir über­nehmen Lohn- bzw. Gehalts­abrechnungen sowie die gesamte Finanz­buchhaltung. Sind betriebs­wirtschaft­liche Auswer­tungen gefragt, erstellen wir profes­sionelle Liquiditäts- oder Renta­bilitäts­analysen. Darüber hinaus bietet die Steuer­kanzlei Beratung bei Fragen der Unter­nehmens­nachfolge oder Erbfolge aus steuer­rechtlicher Sicht.

 

Leistung > Prüfen

Prüfen

Das Leistungs­spektrum der Steuerkanzlei Manthey umfasst ver­schie­dene Angebote zur Durch­führung von Wirtschafts­prüfungen – freiwillige oder verpflich­tende, einmalige oder fortlaufende. Nach HGB (Handels­gesetzbuch) erstellen wir die gesetzlich vorge­schriebene Jahres­abschluss­prüfung sowie frei­willige Prüfungen für große und kleine Gesell­schaften zügig, gründlich und zuverlässig. Selbst­verständ­lich über­nehmen wir auch das Prüfen von Steuer­bescheiden.

 

Leistung > Betreuen

Betreuen

Jeder einzelne Mandant ist willkommen. Die Steuer­kanzlei Manthey legt ihren Fokus auf den Menschen. So werden Kapital- oder Personen­gesell­schaften, Einzel­unter­nehmen und Gewerbe­treibende ebenso kompetent und vertrauens­voll betreut wie Freiberufler oder Arbeit­nehmer, Vermietende oder Menschen im Ruhestand. Zielsetzung ist es, die Mandanten indi­viduell abzuholen, ihren Bedarf zu analy­sieren und die not­wendigen Dienst­leistungen auf sie abzu­stimmen.